AGB – Offerten-Anhang Umzug

Stand: 03. November 2023

Besonderheiten:

1. Verpackungsmaterial (bei Bedarf / zur Miete oder zum Kauf):

Verpackungsmaterial (Kartonkisten, Seidenpapier, Klebeband) stellen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung.

2. Entsorgung (bei Bedarf / kann auch am Umzugstag noch mitgeteilt werden) / Lagerung:

Unser Entsorgungstarif beträgt CHF 40.- pro Kubikmeter plus pauschal CHF 140.- pro LKW mit Entsorgungsgut für den Aufwand im Recyclinghof. Objekte mit hohem Gewicht können auch nach Gewicht abgerechnet werden.

Unser Lagerungstarif beträgt CHF 12.- pro Kubikmeter im Monat.

3. Zeitberechnung:

Die Arbeitszeit beginnt bei Ankunft am Beladeort und endet nach dem Umzug am Abladeort. Allfällige Anfahrts- oder Rückfahrtkosten werden auf der Offerte pauschal ausgewiesen.

4. Pausen:

Zu vergütende Pausen für die Mitarbeiter betragen am Vor- und Nachmittag jeweils ca. 15 Minuten.

Die Mittagspause (30 – 60 Minuten „je nach Ermessen“) gilt nicht als Arbeitszeit und wird nicht verrechnet.

5. Im Preis inbegriffen (falls auf der Offerte nicht anders ausgewiesen):

Spesen / Fahrkilometer / LSVA / Benzin

Versicherung / MwSt. / Montagearbeiten

–        Baumwolldecken, Stretchfolie, Matratzenschutzhüllen

–        Sämtliches Hilfsmaterial wie Werkzeug, Packdecken, Rollis etc.

6. Versicherungsdeckung (im Preis inbegriffen):

Unsere Transportversicherung deckt Schäden bis CHF 100’000.- pro LKW ab und kann auf Wunsch erhöht werden. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung weist eine Deckung von bis zu CHF 5‘000‘000.- auf. Versuchter Missbrauch durch bereits bestehende Schäden wird zur Anzeige gebracht.

7. Kleinwaren in Umzugskisten, zerbrechliche Waren und Pflanzen:

Falls kein Einpackservice mitgebucht und auf der Offerte ausgewiesen ist, gehen wir davon aus, dass alle Kleinwaren in Kisten (keine Taschen/Säcke benutzen) verpackt und bereit für den Transport sein werden. Bitten achten Sie darauf, dass die einzelnen Kisten ein Maximalgewicht von 25kg nicht übersteigen, stabil genug und gut zugeklebt sind und zerbrechlicher Inhalt gekennzeichnet wird. Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck bitte selbst transportieren oder dem Teamleiter in einem verschlossenen Behältnis/Kiste persönlich übergeben. Schlüssel von Möbel vorgängig wegnehmen, damit diese beim Transport nicht abfallen können. Lampen, Bilder, TV’s usw., welche die Kundschaft selbst für den Transport schützt, müssen vor und nach dem Transport dem Teamleiter gezeigt werden, ansonsten können wir keine Haftung für Schäden übernehmen, da nicht nachvollziehbar ist, ob der Schaden bereits vorher bestanden hat. Bitte schützen Sie Pflanzen vor Regen, beziehungsweise giessen Sie die Pflanzen ca. 10 Tage vor dem Umzug nicht mehr. Stellen Sie bitte kleine Pflanzen in Behälter/Kisten und binden Sie abstehende Pflanzenstränge zusammen, damit sie sicher transportiert werden können.

8. Laufwege, Stockwerke und Lift Angaben:

Laufwege von mehr als 10 Meter und die genauen Stockwerke inkl. Liftangaben müssen auf der Offerte ausgewiesen sein. Ebenfalls müssen unebene Laufwege (z.B. mit Aussentreppen, Kieswege, Rasen) und enge/verwinkelte Wege/ Durchgänge/Treppenhäuser ausgewiesen sein. Diese Angaben sind massgebend für eine korrekte Kalkulation. Bei fehlenden oder falschen Angaben können Mehrkosten anfallen.

9. Tarif und Aufwand:

Der offerierte Tarif gilt für das offerierte Umzugsdatum. Der geschätzte Aufwand wird aus dem aufgelisteten Transportgut kalkuliert. Deshalb ist es massgebend, dass das aufgelistete Transportgut kontrolliert wird und uns zwischenzeitliche Änderungen mitgeteilt werden. Bei zusätzlichem Transportgut können Mehrkosten anfallen.

10. Mindestaufwand:

Nach dem Mindestaufwand von 3 Stunden rechnen wir nach Tarif und auf die Viertelstunde genau ab, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wird.

11. Gewichts- und Klavierzuschläge:

Gewichtszuschlag: Ein Gewichtszuschlag von CHF 150.- wird pro Gegenstände mit einem Eigengewicht ab 100kg verrechnet. Bitte klären Sie eventuelle Gewichte über 100kg ab und teilen Sie uns diese mit, da es auch für den Kundenberater bei der Besichtigung nicht immer ersichtlich ist. Bekannte Gewichtszuschläge werden immer auf der Offerte ausgewiesen. Klavierzuschlag: Beim Transport eines Klaviers wird ein Zuschlag von CHF 250.- verrechnet.

12. Zahlung (sofern nicht anders vereinbart):

Transporte: Beträge unter CHF 1’500.-, oder Aufträge wo keine gemeldete CH-Rechnungsadresse bekannt ist, sind direkt bei Auftragsende an den Teamleiter zu bezahlen (Barzahlung, TWINT, QR-Code oder Kartenzahlung). Höhere Beträge können direkt vor Ort an den Teamleiter oder per Rechnung bezahlt werden. Firmenaufträge können in der Regel per Rechnung abgerechnet werden. Bei Zahlung mit Twint oder Karte ist ein Zuschlag von 2.5% zu bezahlen.

Mit Ihrer schriftlichen Auftragserteilung (per Email und ohne unterschriebene Offerte ausreichend), erklären Sie sich mit der Offerte einverstanden und bestätigen unsere AGB gelesen und akzeptiert zu haben.