ZH Umzug GmbH

logo

Umziehen beginnt genau hier

Die ZH Umzug GmbH ist eine Umzugsfirma aus Zürich, die seit vielen Jahren Menschen bei Wohnungswechseln, Firmenumzügen und Standortveränderungen begleitet. Für uns ist ein Umzug kein anonymer Auftrag, sondern immer eine individuelle Situation mit eigenen Anforderungen. Genau deshalb nehmen wir uns Zeit, zuzuhören und den Ablauf so zu planen, dass er wirklich passt.

Kostenlose Offerte
hero-bg-img-1

AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: 23. Oktober 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZH Umzug GmbH – nachfolgend “AGB” genannt – regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der ZH Umzug GmbH. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.

Artikel 1 – Pflichten der ZH Umzug GmbH
Die ZH Umzug GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die ZH Umzug GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.

Artikel 2 – Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die einen ZH Umzug GmbH angemessenen Zuschlag verlangen.

Artikel 3 – Preise
Die Preise werden entweder Pauschal/Kostendach oder nach Stundenaufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Aus vertraglichen und versicherungstechnischen Gründen wird ein Mindestaufwand von 3 Stunden verrechnet. Nach den 3 Stunden Mindestaufwand rechnen wir auf die Viertelstunde genau ab. Wir behalten uns vor in der Hochsaison einen Preiszuschlag zu verrechnen, der in der Offerte festgehalten ist.

Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände (Folgende Dienstleistungen gelten als Zusatzleistungen und sind nicht im geschätzten Aufwand mit einberechnet.):

  1. Die Arbeitszeit beginnt bei der Ankunft am Aufladeort und endet nach dem Umzug am Abladeort. Allfällige Anfahrts- oder Rückfahrtkosten werden auf der Offerte separat ausgewiesen.
  2. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch ZH Umzug GmbH vorgenommen werden müssen.
  3. Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
  4. 4. Gewichtszuschlag: Ein pauschaler Zuschlag (gemäss aktueller Preisliste) wird für besonders schwere oder sperrige Gegenstände verrechnet, die beim Transport einen erhöhten Aufwand erfordern. Die Beurteilung, ob ein solcher Zuschlag anfällt, liegt im Ermessen des Teamleiters vor Ort. Klavierzuschlag: Bei Transport eines Standklaviers wird ein Zuschlag (gemäss aktueller Preisliste) pauschal verrechnet.
  5. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
  6. Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
  7. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
  8. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug oder Möbellift nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das ZH Umzug GmbH nicht verschuldet hat
  9. Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.
  10. Der Tarif und der Aufwand werden beide aus dem aufgelisteten Umzugs-, Lagerungs- und Entsorgungsgut kalkuliert. Deshalb ist es massgeblich, dass das aufgelistete Gut kontrolliert wird und uns auch zwischenzeitliche Änderungen umgehend mitgeteilt werden. Bei Abweichungen zum Gut können eventuelle Mehrkosten anfallen.

Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten werden.

Artikel 4 – Bezahlung
Umzug: Beträge unter CHF 1’500.-, oder Aufträge wo keine gemeldete CH-Rechnungsadresse bekannt ist, sind direkt bei Auftragsende an den Teamleiter zu bezahlen (Barzahlung, TWINT, QR-Code oder Kartenzahlung). Höhere Beträge können direkt vor Ort an den Teamleiter oder per Rechnung bezahlt werden. Firmenaufträge können in der Regel per Rechnung abgerechnet werden. Bei Zahlung mit Twint oder Karte kann ein Zuschlag von 2.5% verrechnet werden.

Reinigung: siehe Umzug.

Übersiedlung: Bei einer Übersiedlung muss 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden. Der Restbetrag ist nach Abschluss des Umzugs am Zielort unmittelbar fällig und an den Teamleiter zu begleichen.

Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 10 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Artikel 5 – Versicherung
Versicherung: Jeder Lieferwagen ist mit einer Transportversicherung von CHF 100’000.– ausgestattet (auf Wunsch kann die Deckung erhöht werden). Zudem besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Mio.
Vertragsrechte: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch durch Unberechtigte zu verhindern, Vertragsverletzungen geltend zu machen oder den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Artikel 6 – Rücktritt des Auftraggebers
Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.

Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers
Die ZH Umzug GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.

Artikel 8 – Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum oder schriftliche Bestätigung, die auch per E-Mail erfolgen kann.

Artikel 9 – Haftung
Die ZH Umzug GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die ZH Umzug GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die ZH Umzug GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der ZH Umzug GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der ZH Umzug GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.

Artikel 10 – Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der ZH Umzug GmbH schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.

Artikel 11 – Datenschutz
Daten, die der ZH Umzug GmbH zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Das zuständige Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüchen gilt das Bezirksgericht Zürich.

Artikel 13: Miete und Verkauf von Verpackungsmaterial

  • Lieferung und Abholung
    Kartons können entweder geliefert oder direkt abgeholt werden. Die Kosten für Lieferung oder Abholung richten sich nach der aktuellen Offerte.
  • Verrechnung bei Nicht-Rückgabe oder unvollständiger Rückgabe
    Mietobjekte müssen gemäss unseren Angaben verwendet und komplett wieder zurückgegeben werden. Fehlendes oder beschädigtes Verpackungsmaterial wird zum kompletten Kaufpreis in Rechnung gestellt. (Leihdauer ist max. 30 Tage.)
  • Schutzmaterial
    Schutzmaterialien wie Klebeband, Folien oder Polstermaterial können direkt beim Unternehmen gekauft werden. Eine Miete ist nicht möglich, da das Material in der Regel nur einmal verwendet werden kann. Die Kosten für das Schutzmaterial richten sich nach der aktuellen Offerte oder Preisliste.

Abholung / Rückgabe an:

ZH Umzug GmbH
Glattalstrasse 521
8153 Rümlang

T 044 515 35 00
info@zhumzug.ch

Copyright © 2025 ZH Umzug GmbH, Glattalstrasse 521, 8153 Rümlang. Alle Rechte vorbehalten.

AGB – Offerten-Anhang Umzug

Besonderheiten:

1. Verpackungsmaterial (bei Bedarf / zur Miete oder zum Kauf):

Verpackungsmaterial (Kartonkisten, Seidenpapier, Klebeband) stellen wir Ihnen gerne vorab zur Verfügung. (Konditionen gem. Offerte)

2. Entsorgung (bei Bedarf / kann auch am Umzugstag noch mitgeteilt werden) / Lagerung:

Unser Entsorgungstarif beträgt CHF 40.- pro Kubikmeter plus pauschal CHF 140.- pro LKW mit Entsorgungsgut für den Aufwand im Recyclinghof. Objekte mit hohem Gewicht können auch nach Gewicht abgerechnet werden.

Unser Lagerungstarif beträgt CHF 15.- pro Kubikmeter im Monat.

3. Zeitberechnung:

Die Arbeitszeit beginnt bei Ankunft am Beladeort und endet nach dem Umzug am Abladeort. Allfällige Anfahrts- oder Rückfahrtkosten werden auf der Offerte separat ausgewiesen.

4. Pausen:

Zu vergütende Pausen für die Mitarbeiter betragen am Vor- und Nachmittag jeweils ca. 15 Minuten.

Die Mittagspause (30 – 60 Minuten „je nach Ermessen“) gilt nicht als Arbeitszeit und wird nicht verrechnet.

5. Im Preis inbegriffen (falls auf der Offerte nicht anders ausgewiesen):

Spesen / Fahrkilometer / LSVA / Benzin

– Baumwolldecken, Stretchfolie, Matratzenschutzhüllen

Versicherung / MwSt. / Montagearbeiten

– Sämtliches Hilfsmaterial wie Werkzeug, Packdecken, Rollis etc.

6. Versicherungsdeckung (im Preis inbegriffen):

Versicherung: Jeder Lieferwagen ist mit einer Transportversicherung von CHF 100’000.– ausgestattet (auf Wunsch kann die Deckung erhöht werden). Zudem besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Mio.

Vertragsrechte: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch durch Unberechtigte zu verhindern, Vertragsverletzungen geltend zu machen oder den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

7. Kleinwaren in Umzugskisten, zerbrechliche Waren und Pflanzen:

Falls kein Einpackservice mitgebucht und auf der Offerte ausgewiesen ist, gehen wir davon aus, dass alle Kleinwaren in Kisten (keine Taschen/Säcke benutzen) verpackt und bereit für den Transport sein werden. Bitten achten Sie darauf, dass die einzelnen Kisten ein Maximalgewicht von 15kg nicht übersteigen, stabil genug und gut zugeklebt sind und zerbrechlicher Inhalt gekennzeichnet wird. Wertgegenstände wie Bargeld oder Schmuck bitte selbst transportieren oder dem Teamleiter in einem verschlossenen Behältnis/Kiste persönlich übergeben. Schlüssel von Möbel vorgängig wegnehmen, damit diese beim Transport nicht abfallen können. Lampen, Bilder, TV’s usw., welche die Kundschaft selbst für den Transport schützt, müssen vor und nach dem Transport dem Teamleiter gezeigt werden, ansonsten können wir keine Haftung für Schäden übernehmen, da nicht nachvollziehbar ist, ob der Schaden bereits vorher bestanden hat. Bitte schützen Sie Pflanzen vor Regen, beziehungsweise giessen Sie die Pflanzen ca. 10 Tage vor dem Umzug nicht mehr. Stellen Sie bitte kleine Pflanzen in Behälter/Kisten und binden Sie abstehende Pflanzenstränge zusammen, damit sie sicher transportiert werden können.

8. Laufwege, Stockwerke und Lift Angaben:

Laufwege von mehr als 10 Meter und die genauen Stockwerke inkl. Liftangaben müssen auf der Offerte ausgewiesen sein. Ebenfalls müssen unebene Laufwege (z.B. mit Aussentreppen, Kieswege, Rasen) und enge/verwinkelte Wege/ Durchgänge/Treppenhäuser ausgewiesen sein. Diese Angaben sind massgebend für eine korrekte Kalkulation. Bei fehlenden oder falschen Angaben können Mehrkosten anfallen.

9. Tarif und Aufwand:

Der offerierte Tarif gilt für das offerierte Umzugsdatum. Der geschätzte Aufwand wird aus dem aufgelisteten Transportgut kalkuliert. Deshalb ist es massgebend, dass das aufgelistete Transportgut kontrolliert wird und uns zwischenzeitliche Änderungen mitgeteilt werden. Bei zusätzlichem Transportgut können Mehrkosten anfallen.

10. Mindestaufwand:

Nach dem Mindestaufwand von 3 Stunden rechnen wir nach Tarif und auf die Viertelstunde genau ab, sofern kein Pauschalpreis vereinbart wird.

11. Gewichts- und Klavierzuschläge:

Gewichtszuschlag: Ein Gewichtszuschlag (gemäss aktueller Preisliste) wird pro Gegenstände mit einem Eigengewicht ab 100kg verrechnet. Bitte klären Sie eventuelle Gewichte über 100kg ab und teilen Sie uns diese mit, da es auch für den Kundenberater bei der Besichtigung nicht immer ersichtlich ist. Bekannte Gewichtszuschläge werden immer auf der Offerte ausgewiesen. Klavierzuschlag: Beim Transport eines Klaviers wird ein Zuschlag (gemäss aktueller Preisliste) verrechnet.

12. Zahlung (sofern nicht anders vereinbart):

Transporte: Beträge unter CHF 1’500.-, oder Aufträge wo keine gemeldete CH-Rechnungsadresse bekannt ist, sind direkt bei Auftragsende an den Teamleiter zu bezahlen (Barzahlung, TWINT, QR-Code oder Kartenzahlung). Höhere Beträge können direkt vor Ort an den Teamleiter oder per Rechnung bezahlt werden. Firmenaufträge können in der Regel per Rechnung abgerechnet werden. Bei Zahlung mit Twint oder Karte ist ein Zuschlag von 2.5% zu bezahlen.

Mit Ihrer schriftlichen Auftragserteilung (per Email und ohne unterschriebene Offerte ausreichend), erklären Sie sich mit der Offerte einverstanden und bestätigen unsere AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

AGB – Offerten-Anhang Reinigung

Eine komplette Endreinigung mit Abnahmegarantie beinhaltet folgende Leistungen (CH-Norm):

1. Küche:

Komplettreinigung inkl. aller Elektrogeräte, Dampfabzug (Filter wird gereinigt, jedoch nicht ersetzt), Schränke und Schubladen, Waschbecken Plattenwände und Boden. (Kühlschrank bitte vorgängig ausschalten, falls das Gefrierfach vereist ist / Auffangbehälter für Schmelzwasser aufstellen)

2. Badezimmer / WC:

Komplettreinigung inkl. WC, Spülkasten, Lavabo, Bade- und Duschwanne, Armaturen, Spiegelschrank, Lüftung, Plattenwände und Boden.

3. Storen / Rollläden / Fensterläden (keine Reinigung von Stoffstoren):

feucht reinigen und trocknen

4. Fenster:

Innen- und Aussenreinigung inkl. Rahmen und Fensterbänke (sofern zugänglich)

5. Türen:

feucht reinigen und trocknen inkl. Rahmen

6. Radiatoren / Heizkörper (sofern vorhanden):

feucht reinigen und trocknen

7. Bodenbeläge:

absaugen und feucht aufnehmen inkl. Sockelleisten

8. Einbauschränke (sofern vorhanden) und Briefkasten:

feucht reinigen und trocknen

9. Wände / Decken / Balken:

ggf. von Spinnenweben befreien inkl. Steckdosen und Lichtschalter reinigen

10. Terrasse / Sitzplatz / Balkon (sofern vorhanden):

besenrein

11. Keller / Estrich / Garage (sofern vorhanden):

besenrein (bitte beschriften und Nummer mitteilen)

12. Waschmaschine / Tumbler (sofern vorhanden):

Reinigung inkl. Filter (falls vorhanden, aber nicht in der Wohnung, benötigen wir eine vorgängige Info)

13. Zahlung (sofern nicht anders vereinbart):

Der ausgemachte Pauschalpreis ist an der Übergabe in bar an den Teamleiter zu bezahlen.

Weitere Leistungen führen wir gerne auf Anfrage durch und müssen in der Offerte vermerkt sein.

Bemerkungen Dübellöcher verschliessen:

Gerne können wir die Dübellöcher bei der Reinigung verschliessen, sofern es sich nicht um glatte Weissputz Wände handelt und sich keine Schrauben und Dübel mehr in den Löchern befinden. Die Löcher werden mit weisser Spachtelmasse gefüllt und die Fläche kann durch Farb- und Strukturunterschiede zur restlichen Wand sichtbar bleiben. Diese Zusatzleistung im Rahmen der Reinigung ist OHNE Abnahmegarantie, denn viele Verwaltungen möchten die Dübellöcher durch einen Fachmann (Maler, Gipser) verschlossen haben. (Zum Beispiel: malerservice-zh.ch) Deshalb empfehlen wir immer bei der Verwaltung / Vermieter anzufragen, ob dies wirklich gewünscht wird. Sollten Sie diese Zusatzleistung, zu den beschriebenen Konditionen wünschen, bitten wir Sie, dies schriftlich zu bestätigen und uns mitzuteilen, wie viele Dübellöcher es zu verschliessen gibt.

Die Dübellöcher werden wir nach bestem Gewissen gefüllt/ausgebessert.

Für allfällige Kosten, die durch nachträgliche Aufbietung von Malern seitens der Verwaltung/Eigentümerschaft entstehen, werden seitens ZH Umzug GmbH jegliche Haftung abgelehnt und keinerlei Folgekosten übernommen.

ZH-Umzug-Willkommen-Möbellift
ZH-Umzug-Willkommen-Arbeitssituation
world-globe-dark-2
award-check

15+

Jahre Erfahrung für Umzüge, Transporte und mehr.

Ihre zuverlässige Umzugsfirma in Zürich für Umzüge, Transporte und mehr

Mit echter Leidenschaft für gute Arbeit stellen wir sicher, dass jeder Umzug präzise, effizient und ohne unnötigen Stress abläuft.
K.M. Geschäftsführer

Mit langjähriger Erfahrung unterstützen wir Menschen und Unternehmen, die ihren Umzug nicht allein stemmen möchten. Wir planen, packen und transportieren so, dass der ganze Prozess nicht schwerer wird als nötig und manchmal sogar leichter, als man denkt.

Jede Situation ist ein wenig anders, darum liefern wir Lösungen, die wirklich zu Ihrem Umzug passen.

arrow-abstract-img-1 arrow-abstract-img-2
2610+

Nach vielen Jahren erfolgreicher Umzüge

Abgeschlossene Projekte
19+

Ein starkes Team mit Erfahrung

Mitarbeitende
96%

Kundinnen und Kunden sind zufrieden

Zufriedenheitsrate
57+

Auszeichnungen, Weiterbildungen und Zertifikate

Erfolge und Anerkennungen

Entdecken Sie die Services unserer Umzugsfirma in Zürich

Als erfahrene Umzugsfirma in Zürich begleiten wir Menschen und Unternehmen durch Wohnungswechsel, Standortwechsel und viele Situationen dazwischen. Wir arbeiten lösungsorientiert und sorgen dafür, dass jeder Umzug so reibungslos abläuft, wie man es sich wünscht. Jeder Auftrag hat seine eigenen Tücken, darum bieten wir Leistungen, die sich flexibel an Ihre tatsächlichen Bedürfnisse anpassen.

service-track-img-1

Bereit für den nächsten Schritt?

Ein Umzug beginnt mit Vertrauen und einer guten Planung. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, klären offene Fragen und erstellen eine individuelle Offerte, die wirklich zu Ihrer Situation passt. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind und können Ihren Umzug entspannt angehen.

support-bg-element-1 support-bg-element-3 support-bg-element-4 support-bg-element-2