Stand: 23. Oktober 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZH Umzug GmbH – nachfolgend “AGB” genannt – regeln den Kauf von Produkten und den Erwerb von Dienstleistungen von der ZH Umzug GmbH. Diese AGB und die Vertragsdokumente stellen die vollständige Vereinbarung dar. Sie ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen den Parteien.
Artikel 1 – Pflichten der ZH Umzug GmbH
Die ZH Umzug GmbH ist verpflichtet, angenommene Aufträge vertragsgemäß und mit notwendiger Sorgfalt auszuführen. Darüber hinaus muss die ZH Umzug GmbH bei Unkorrektheit der Objektdaten den Vertrag am Ausführungstag anpassen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Artikel 2 – Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Angaben mit bestem Wissen und Gewissen zu machen. Bei Abweichung zwischen dem auf dem Vertrag aufgeführten Angaben und den am Vorort festgestellten Daten kann die einen ZH Umzug GmbH angemessenen Zuschlag verlangen.
Artikel 3 – Preise
Die Preise werden entweder Pauschal/Kostendach oder nach Stundenaufwand berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Aus vertraglichen und versicherungstechnischen Gründen wird ein Mindestaufwand von 3 Stunden verrechnet. Nach den 3 Stunden Mindestaufwand rechnen wir auf die Viertelstunde genau ab. Wir behalten uns vor in der Hochsaison einen Preiszuschlag zu verrechnen, der in der Offerte festgehalten ist.
Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände (Folgende Dienstleistungen gelten als Zusatzleistungen und sind nicht im geschätzten Aufwand mit einberechnet.):
- Die Arbeitszeit beginnt bei der Ankunft am Aufladeort und endet nach dem Umzug am Abladeort. Allfällige Anfahrts- oder Rückfahrtkosten werden auf der Offerte separat ausgewiesen.
- Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch ZH Umzug GmbH vorgenommen werden müssen.
- Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder den Beizug eines Schreiners benötigen.
- 4. Gewichtszuschlag: Ein pauschaler Zuschlag (gemäss aktueller Preisliste) wird für besonders schwere oder sperrige Gegenstände verrechnet, die beim Transport einen erhöhten Aufwand erfordern. Die Beurteilung, ob ein solcher Zuschlag anfällt, liegt im Ermessen des Teamleiters vor Ort. Klavierzuschlag: Bei Transport eines Standklaviers wird ein Zuschlag (gemäss aktueller Preisliste) pauschal verrechnet.
- Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Lampen, Vorhängen, Einbauten usw.
- Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat
- Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen
- Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug oder Möbellift nicht vor das Haus gefahren werden kann, desgleichen für Wartezeiten des Transportfahrzeuges und des Personals das ZH Umzug GmbH nicht verschuldet hat
- Ferner angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen, soweit nicht bei der Preisvereinbarung eine ausdrückliche Berücksichtigung dieser Umstände stattgefunden hat sowie Mehrkosten, die durch Umwege entstehen, falls die direkten Wege gesperrt oder nicht benutzbar sind.
- Der Tarif und der Aufwand werden beide aus dem aufgelisteten Umzugs-, Lagerungs- und Entsorgungsgut kalkuliert. Deshalb ist es massgeblich, dass das aufgelistete Gut kontrolliert wird und uns auch zwischenzeitliche Änderungen umgehend mitgeteilt werden. Bei Abweichungen zum Gut können eventuelle Mehrkosten anfallen.
Der Aufwand hängt von verschiedenen Faktoren ab: Grösse und Möblierung der Wohnung, Eigenleistungen, Distanz vom alten zum neuen Wohnort bzw. von der Strasse zum Haus, Stockwerk, Art des Treppenhauses, Lift usw. Diese Richtpreistabelle haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung für Sie zusammengestellt. Je nach individueller Situation kann sie wesentlich über- oder unterschritten werden.
Artikel 4 – Bezahlung
Umzug: Beträge unter CHF 1’500.-, oder Aufträge wo keine gemeldete CH-Rechnungsadresse bekannt ist, sind direkt bei Auftragsende an den Teamleiter zu bezahlen (Barzahlung, TWINT, QR-Code oder Kartenzahlung). Höhere Beträge können direkt vor Ort an den Teamleiter oder per Rechnung bezahlt werden. Firmenaufträge können in der Regel per Rechnung abgerechnet werden. Bei Zahlung mit Twint oder Karte kann ein Zuschlag von 2.5% verrechnet werden.
Reinigung: siehe Umzug.
Übersiedlung: Bei einer Übersiedlung muss 70% des offerierten Betrages per Vorauszahlung beglichen werden. Der Restbetrag ist nach Abschluss des Umzugs am Zielort unmittelbar fällig und an den Teamleiter zu begleichen.
Bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von 10 Tagen, werden dem Kunden zusätzliche Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Artikel 5 – Versicherung
Versicherung: Jeder Lieferwagen ist mit einer Transportversicherung von CHF 100’000.– ausgestattet (auf Wunsch kann die Deckung erhöht werden). Zudem besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 5 Mio.
Vertragsrechte: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, um Missbrauch durch Unberechtigte zu verhindern, Vertragsverletzungen geltend zu machen oder den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Artikel 6 – Rücktritt des Auftraggebers
Bei allfällig begründetem oder unbegründetem Rücktritt innert 14 Kalendertagen vor dem Umzugstag wird ein Penalty von CHF 500.- verrechnet.
Artikel 7 – Rücktritt des Auftragnehmers
Die ZH Umzug GmbH kann aus organisatorischen Gründen bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Umzugstag aus dem Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist muss sie für die entstandenen Mehrkosten aufkommen.
Artikel 8 – Besondere Vereinbarung
Besondere Vereinbarungen sind schriftlich auf dem Vertrag/ Offerte festzuhalten. Allfällige Handänderungen erfordern ein gegenseitiges Visum oder schriftliche Bestätigung, die auch per E-Mail erfolgen kann.
Artikel 9 – Haftung
Die ZH Umzug GmbH haftet nur für Schäden, die nachweislich durch Fahrlässigkeit seines Personals verursacht worden sind. Die ZH Umzug GmbH haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. So bedürfen zerbrechliche Gegenstände wie Lampen, Pflanzen und technische Geräte (Fernseher, Hi-Fi Geräte, Computer) einer geeigneten Verpackung. Bei Beschädigungen des Inhalts von Umzugskisten etc. haftet die ZH Umzug GmbH nur, wenn deren Ein- und Auspacken durch seine eigenen oder von ihm beauftragten Hilfspersonen bereitgestellt worden sind. Die Haftung der ZH Umzug GmbH beschränkt sich auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder einer Entschädigung für Wertminderung, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. Die Haftung der ZH Umzug GmbH beginnt mit der Abnahme der Güter und endet mit dem Abladen am Bestimmungsort.
Artikel 10 – Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet das Frachtgut direkt nach dem Abladen am Bestimmungsort zu überprüfen. Reklamationen sind sofort dem Teamleiter mitzuteilen und innert 3 Tagen der ZH Umzug GmbH schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist können keinerlei Reklamationen und Beanstandungen mehr berücksichtigt werden.
Artikel 11 – Datenschutz
Daten, die der ZH Umzug GmbH zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt.
Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
Artikel 12 – Gerichtsstand und anwendbares Recht
Allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind nach schweizerischem Recht zu beurteilen. Das zuständige Gericht für die Beurteilung aller zwischen beiden Vertragspartnern strittigen Ansprüchen gilt das Bezirksgericht Zürich.
Artikel 13: Miete und Verkauf von Verpackungsmaterial
- Lieferung und Abholung
Kartons können entweder geliefert oder direkt abgeholt werden. Die Kosten für Lieferung oder Abholung richten sich nach der aktuellen Offerte.
- Verrechnung bei Nicht-Rückgabe oder unvollständiger Rückgabe
Mietobjekte müssen gemäss unseren Angaben verwendet und komplett wieder zurückgegeben werden. Fehlendes oder beschädigtes Verpackungsmaterial wird zum kompletten Kaufpreis in Rechnung gestellt. (Leihdauer ist max. 30 Tage.)
- Schutzmaterial
Schutzmaterialien wie Klebeband, Folien oder Polstermaterial können direkt beim Unternehmen gekauft werden. Eine Miete ist nicht möglich, da das Material in der Regel nur einmal verwendet werden kann. Die Kosten für das Schutzmaterial richten sich nach der aktuellen Offerte oder Preisliste.
Abholung / Rückgabe an:
ZH Umzug GmbH
Glattalstrasse 521
8153 Rümlang
T 044 515 35 00
info@zhumzug.ch
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