Wohnungsräumung in Zürich
Eine Wohnungsräumung steht oft an, wenn die Wohnung gekündigt ist, der nächste Wohnort feststeht und ein Teil der Einrichtung nicht mitkommt. Manchmal soll auch eine vollständig möblierte Wohnung geleert werden. Wir räumen Ihre Wohnung in Zürich und Umgebung komplett oder nur die Bereiche, die Sie freigeben, und stimmen Möbelabbau, Abtransport und eine allfällige Reinigung auf Ihren Abgabetermin ab.
Bevor wir beginnen, klären wir gemeinsam, welche Gegenstände wohin gehören und was bleiben darf. Persönliche Unterlagen, mitvermietete Gegenstände und Möbel für die neue Wohnung halten wir von der Entsorgung getrennt. Auch Balkon, Abstellkammer oder Keller können dazugehören, wenn sie ausdrücklich zum Auftrag gehören.
Sie entscheiden, was mit Ihrem Eigentum geschieht, wir übernehmen die vereinbarten Arbeiten. So wissen Sie schon vor dem Termin, in welchem Zustand die Wohnung danach sein wird.
- Teilräumung einzelner Zimmer oder vollständige Leerung
- Einbezug von Balkon, Abstellkammer und Keller
- Möbelabbau passend zum Transportweg
- Weitertransport von Möbeln an bestätigte Adressen
- Klare Trennung von Behalten, Weitergeben und Entsorgen
- Auf Wunsch anschliessende Reinigung
Nicht jede Wohnung muss vollständig leer werden
Eine Wohnungsräumung kann einzelne Zimmer, zurückgelassene Möbel oder den ganzen Haushalt betreffen. Diese Unterschiede verändern den Aufwand erheblich. Deshalb halten wir fest, welche Räume zum Auftrag gehören und was ausdrücklich bleibt, zum Beispiel eine Einbauküche oder vorhandene Leuchten.
- Klare Freigaben - Unklare Gegenstände werden nicht vorschnell entsorgt, sondern bleiben getrennt, bis Sie entschieden haben.
- Persönliches separat - Wichtige Unterlagen, Wertgegenstände und Datenträger erhalten einen eigenen Ablauf und werden nicht mit dem Hausrat vermischt.
- Erweiterbare Zusatzleistungen - Weitertransport, Lagerung oder Reinigung lassen sich nach Vereinbarung ergänzen.
Rücksicht im Haus und klare Wege
Eine Räumung betrifft oft nicht nur die eigene Wohnung. Treppenhaus, Lift und Hauseingang werden während des Einsatzes mitbenutzt und müssen passierbar bleiben. Wir planen deshalb keine dauerhafte Zwischenlagerung im Durchgang und nehmen bestehende Hausvorgaben in die Einsatzplanung auf.
Hilfreich ist, wenn Sie die Verwaltung oder Hauswartung rechtzeitig über den Termin informieren. Gemeinsam besprechen wir, ob der Lift geschützt werden soll und wo das Fahrzeug tatsächlich stehen kann.
Räumung und Reinigung getrennt betrachtet
Nach der Räumung sind die vereinbarten Gegenstände entfernt. Das heisst nicht automatisch, dass Küche, Bad und Fenster bereits gereinigt sind. Deshalb legen wir in der Offerte fest, ob die Wohnung nur frei von Inventar sein oder zusätzlich für die Abgabe gereinigt werden soll. Reparaturen oder Malerarbeiten gehören nicht zur Räumung und werden separat organisiert.
Was Sie bei uns erwarten dürfen
- Offerte nach dem tatsächlichen Inhalt Ihrer Wohnung
- Abstimmung von Räumung, Reinigung und Abgabetermin
- Sorgfältiger Umgang mit Ihrem Eigentum
- Abschlussrundgang anhand des vereinbarten Umfangs